Förderung

Zielsetzung

Es ist uns besonders wichtig, dass die zu unterstützenden Projekte und Einzelmaßnahmen immer unmittelbar den Schülerinnen und Schülern zugute kommen.

 

Fördervoraussetzungen

Die Art und der Umfang der Förderung sollten den Zielen des Fördervereins sowie dessen jeweils gültiger Satzung entsprechen. Außerdem haben sie sich an den finanziellen Möglichkeiten des Fördervereins zu orientieren.

 

Förderantrag

Ein Förderantrag ist vom Antragsteller beim Vorstand des Fördervereins einzureichen, bspw. über das Kontaktformular, per E-Mail oder durch Übermittlung an die Schulleitung. Antragsteller kann dabei jeder am Schulgeschehen der EKRS Beteiligte sein.

 

Förderbeschluss

Über die vorliegenden Förderanträge wird der Vorstand, gegebenenfalls unter Einberufung einer Ausschusssitzung, entsprechend der oben genannten Zielsetzung sowie der gültigen Satzung möglichst zeitnah entscheiden. Die Entscheidung wird dem Antragsteller sowie der Schulleitung umgehend mitgeteilt.