In der Satzung werden grundlegende Regelungen über die Struktur und Arbeitsweise des Vereins, seine Ziele und die Art seiner Aktivitäten verbindlich festgelegt. In der Satzung drücken die
Mitglieder des Vereins aus, wie der Verein funktionieren soll und zu welchem Zweck er gegründet wurde.
Die Satzung ist auch in rechtlicher Hinsicht ein wichtiges Dokument. Die Eintragung ins Vereinsregister und die Prüfung der Gemeinnützigkeit erfolgt in erster Linie auf der Grundlage der Satzung.
Eine Satzung muss daher den rechtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Für den Förderverein der Erich Kästner Realschule gilt die Satzung vom überarbeitete Fassung vom 09.10.2019.
Der Förderverein ist vom Finanzamt Ludwigsburg als gemeinnützig anerkannt worden. Die nächste Überprüfung der Gemeinnützigkeit ist für das Jahr 2019 vorgesehen.
Aufgrund der Gemeinnützigkeit können Sie sowohl Ihre Spenden als auch den Mitgliedsbeitrag an den Förderverein steuerlich
geltend machen. Bis zum Betrag von 300 € reicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Zahlungsbeleg (zum Beispiel eine Kopie des Kontoauszugs). Wir stellen Ihnen aber auch jederzeit
gerne einen Spendenbescheinigung aus.